Sie sind momentan in:

 

Wie ist es um die Sicherheit bei Treppenschutzgittern bestellt?

Sicherheit

Es kann schon mal stürmisch zugehen in einem Haushalt mit Kindern und manchmal entwickeln die kleinen Zwerge schon mit zwei Jahren Riesenkräfte, unter denen auch ein Schutzgitter manchmal leiden muss: sie hängen sich dran, laufen dagegen oder schaffen es tatsächlich, die Barriere zu überwinden.

Alle guten Produkte trotzen den Angriffen der kleinen Angreifer standhaft. Denn sie entsprechen den sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren der so genannten DIN EN 1930. Mit dieser Norm wird unter anderem überprüft, ob das Gitter vor dem Hängenbleiben von Fingern oder anderen Gliedmaßen schützt und ob Kanten und Ecken sowie so genannte Quetsch- und Scherstellen dem zarten Körper nichts anhaben können.

Auch eine gewisse Grundfestigkeit und Zuverlässigkeit des Schließmechanismus ist in der Norm geregelt, denn es gab und gibt so manche Eltern, die staunend vor einer offenen Gittertür gestanden haben und sich fragten, wie der kleine Tüftler oder die kleine Tüftlerin das geschafft hat. Und weil es nicht nur ziemlich schlaue, sondern auch recht sportliche Kiddies gibt, muss ein Kinderschutzgitter mindestens 65 cm hoch sein. So haben kleine Kletterkünstler keine Möglichkeit, drüberzusteigen.

Viele Kinder entwickeln aber auch ungemeine Fähigkeiten, sich irgendwo durchzuschlängeln und schrecken auch vor den relativ engen Stäben eines Kinderschutzgitters nicht zurück. Für deren Abstand untereinander ist ein Maß zwischen 45 und 65 mm vorgeschrieben. Bei Maschengeflechten sollte die maximale Maschenweite kleiner als 7 mm sein.

Bei Schutzgittern, die ein GS-Zeichen (GS = geprüfte Sicherheit) aufweisen, haben Hersteller oder Importeur von einem unabhängigen Prüfinstitut eine Bauartprüfung durchführen lassen. In dem Fall können Sie auch davon ausgehen, dass diese Kinderschutzgitter dem derzeitigen Stand der Technik entsprechen.